Rechtsfolgen im Owi-Verfahren

100 tarjetas

Detaillierte Analyse der Rechtsfolgen bei Ordnungswidrigkeiten, Fokus auf Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarn- und Bußgeldern sowie relevanter Verfahrensgrundsätze.

100 tarjetas

Repasar
La repetición espaciada te muestra cada tarjeta en el momento óptimo para memorizar a largo plazo, con repasos cada vez más espaciados.
Pregunta
Welche Regel gilt bei Gleichzeitigkeit von Straftat und Owi?
Respuesta
Ist eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit, so findet nur das Strafgesetz Anwendung. (§ 21 OWiG)
Pregunta
Was sind die drei Stufen einer Ordnungswidrigkeit?
Respuesta
Unbedeutend (mündl. Verwarnung), geringfügig (§§ 56, 57 OWIG) und bedeutend/schwer (Ahndung durch ZDPol).
Pregunta
Was ist die Rechtsgrundlage für eine verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle?
Respuesta
§ 36 Abs. 5 StVO. Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle (Fahrtüchtigkeit, Papiere, Zustand des Kfz) anhalten.
Pregunta
Welches Prinzip gilt bei der Verfolgung von Verkehrsstraftaten?
Respuesta
Das Legalitätsprinzip (§ 163 StPO). Es besteht ein Strafverfolgungszwang im Auftragsverhältnis zur Staatsanwaltschaft.
Pregunta
Welche Pflicht besteht bezüglich der Zulassungsbescheinigung Teil I?
Respuesta
Sie muss mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden. (§ 13 Abs. 6 FZV)
Pregunta
Welche Pflicht besteht bezüglich des Führerscheins?
Respuesta
Er muss mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden. (§ 4 Abs. 2 FeV)
Pregunta
Welche Gegenstände müssen laut § 31b StVZO mitgeführt werden?
Respuesta
Unter anderem Feuerlöscher (bei KOM), Erste-Hilfe-Material, Warndreieck und Warnweste.
Pregunta
Wozu dient der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI)?
Respuesta
Er dient der bundesweit einheitlichen Ahndung von Verkehrsverstößen durch Zuweisung von Tatbestandsnummern und Regelsätzen.
Pregunta
Wie ist eine Tatbestandsnummer (TBNR) aufgebaut?
Respuesta
Aus 6 Ziffern: Vorschrift (z.B. 1=StVO), Paragraph und Kennnummer des Einzeltatbestandes.
Pregunta
Wann liegt Tateinheit vor?
Respuesta
Wenn durch eine Handlung mehrere Ordnungswidrigkeiten oder eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit begangen werden.
Pregunta
Wann liegt Tatmehrheit vor?
Respuesta
Wenn durch mehrere selbstständige Handlungen mehrere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.
Pregunta
Welche Pflicht gilt für den Führerschein?
Respuesta
Er ist beim Führen eines Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen (§ 4 Abs. 2 FeV).
Pregunta
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Respuesta
Eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die einen gesetzlichen Tatbestand verwirklicht, der die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt (§ 1 OWiG).
Pregunta
Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
Respuesta
Ein Spezialfall der Ordnungswidrigkeit für Verstöße gegen das Verkehrsrecht, meist mit Verwarnungs- oder Bußgeld sanktioniert (§ 24 StVG).
Pregunta
Was sind die wichtigsten Rechtsfolgen im Owi-Verfahren?
Respuesta
Verwarnung (auch mündlich), Geldbuße, Fahrverbot und die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister.
Pregunta
Was ist das Verwarnungsverfahren?
Respuesta
Ein dem Bußgeldverfahren vorgeschaltetes Sonderverfahren zur Vereinfachung bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten.
Pregunta
Welche Vorteile hat eine Verwarnung für Betroffene?
Respuesta
Keine Gebühren, sofortige Beendigung des Verfahrens, kein Fahrverbot und keine Eintragung ins Fahreignungsregister.
Pregunta
Was besagt das Opportunitätsprinzip?
Respuesta
Die Verfolgungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob eine Ordnungswidrigkeit verfolgt wird (§ 47 OWiG).
Pregunta
Welche zwei Arten von Ermessen gibt es?
Respuesta
Das Entschließungsermessen (ob gehandelt wird) und das Auswahlermessen (wie gehandelt wird).
Pregunta
Ist das Einverständnis des Betroffenen bei einer Verwarnung nötig?
Respuesta
Ja, die Verwarnung mit Verwarngeld ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt und erfordert das Einverständnis.
Pregunta
Was bedeutet Ahnungsverbrauch?
Respuesta
Nach einer wirksamen Verwarnung mit Verwarngeld kann die Tat nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden (§ 56 Abs. 4 OWiG).
Pregunta
Rechtsgrundlage für die verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle?
Respuesta
§ 36 Abs. 5 StVO erlaubt Polizeibeamten, Verkehrsteilnehmer zur Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und des Fahrzeugs anzuhalten.
Pregunta
Was ist der Zweck des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs (BT-KAT-OWI)?
Respuesta
Er gewährleistet eine bundesweit einheitliche Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch festgelegte Regelsätze.
Pregunta
Was ist Tateinheit bei Verkehrsverstößen?
Respuesta
Wenn mehrere Verstöße durch eine einzige Handlung zur selben Zeit am selben Ort begangen werden.
Pregunta
Was ist Tatmehrheit bei Verkehrsverstößen?
Respuesta
Wenn eine Person durch mehrere selbstständige Handlungen mehrere verschiedene Verkehrsverstöße begeht.
Pregunta
Wer ist für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sachlich zuständig?
Respuesta
Die durch Gesetz bestimmte Verwaltungsbehörde, z.B. die Polizei (§ 35, § 36 OWiG, § 26 StVG).
Pregunta
Was muss bei einer geringfügigen Owi belehrt werden?
Respuesta
Der Tatvorwurf, die Folgen der Weigerung und die Zahlungsmöglichkeiten müssen erläutert werden.
Pregunta
Was gilt, wenn eine Handlung Straftat und Owi zugleich ist?
Respuesta
Grundsätzlich findet nur das Strafgesetz Anwendung (§ 21 OWIG). In der Praxis wird dennoch beides aufgenommen.
Pregunta
Welche Pflicht gilt für die Zulassungsbescheinigung Teil I?
Respuesta
Sie ist vom Fahrzeugführer mitzuführen und auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen (§ 13 Abs. 6 FZV).
Pregunta
Was bedeuten nationale Schlüsselzahlen im Führerschein?
Respuesta
Nationale Schlüsselungen bestehen aus drei Ziffern und gelten nur im Inland. Sie beschreiben Auflagen oder Beschränkungen.
Pregunta
Sind freiwillige Vortests (Alkohol, Drogen) Pflicht?
Respuesta
Nein, sie sind stets freiwillig. Der Betroffene muss über die Freiwilligkeit und den Zweck belehrt werden.
Pregunta
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Respuesta
Eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die einen mit Geldbuße bedrohten Tatbestand verwirklicht (§ 1 Abs. 1 OWiG).
Pregunta
Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
Respuesta
Ein Spezialfall der Ordnungswidrigkeit; ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht, der meist mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet wird (§ 24 StVG).
Pregunta
Unterscheide Ordnungswidrigkeit von Verkehrsstraftat.
Respuesta
Ordnungswidrigkeit: Betroffener, vorwerfbar, Geldbuße. Straftat: Täter, schuldhaft, Strafe (Verbrechen/Vergehen).
Pregunta
Welche Behörde verfolgt Ordnungswidrigkeiten?
Respuesta
Grundsätzlich die Verwaltungsbehörde, die durch das Gesetz bestimmt wird (§ 35, § 36 OWiG).
Pregunta
Wer ist für Verkehrsordnungswidrigkeiten in Brandenburg zuständig?
Respuesta
Das Polizeipräsidium und der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle (§ 1 VOWiZustV, § 78 BbgPolG).
Pregunta
Was sind die wichtigsten Rechtsfolgen bei einer Owi?
Respuesta
Verwarnung, Geldbuße, Fahrverbot und die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister.
Pregunta
Was ist das Verwarnungsverfahren?
Respuesta
Ein dem Bußgeldverfahren vorgeschaltetes Sonderverfahren zur Entlastung von Behörden und Gerichten.
Pregunta
Was sind die Vorteile einer Verwarnung für Betroffene?
Respuesta
Keine Gebühren, sofortige Beendigung des Verfahrens, kein Fahrverbot und keine Eintragung ins Fahreignungsregister.
Pregunta
Was besagt das Opportunitätsprinzip?
Respuesta
Die Verfolgungsbehörde entscheidet bei Ordnungswidrigkeiten nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wie sie tätig wird (§ 47 OWiG).
Pregunta
Welche zwei Arten des Ermessens gibt es?
Respuesta
Entschließungsermessen: OB die Owi verfolgt wird. Auswahlermessen: WIE, also welche Rechtsfolge, gesetzt wird.
Pregunta
Wann ist eine Verwarnung nichtig?
Respuesta
Bei fehlendem Einverständnis, bei Ahndung einer Straftat oder bei groben Zuständigkeitsmängeln.
Pregunta
Sind Handlungen von Kindern vorwerfbar?
Respuesta
Nein, Handlungen eines Kindes sind gemäß § 12 (1) S. 1 OWIG nicht als Ordnungswidrigkeit vorwerfbar.
Pregunta
Wann ist die Handlung eines Jugendlichen vorwerfbar?
Respuesta
Wenn er reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und danach zu handeln (§ 12 (1) S. 2 OWIG).
Pregunta
Was erlaubt § 36 Abs. 5 StVO der Polizei?
Respuesta
Er erlaubt Polizeibeamten, Verkehrsteilnehmer für Verkehrskontrollen anzuhalten, einschließlich der Prüfung der Verkehrstüchtigkeit.
Pregunta
Welches Dokument ist laut § 4 (2) FeV mitzuführen?
Respuesta
Der gültige Führerschein ist mitzuführen und auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Pregunta
Was regelt § 13 (6) FZV?
Respuesta
Die Pflicht zum Mitführen und Aushändigen der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auf Verlangen.
Pregunta
Was ist der Zweck des Tatbestandskatalogs (BT-KAT-OWI)?
Respuesta
Er gewährleistet durch bundeseinheitliche Tatbestandsnummern (TBNR) und Regelsätze eine deutschlandweit gleiche Ahndung von Verkehrsverstößen.
Pregunta
Woraus besteht eine Tatbestandsnummer (TBNR)?
Respuesta
Aus 6 Ziffern: 1. Ziffer für die Vorschrift (z.B. 1=StVO), 2./3. für den Paragraphen, 4.-6. für den Einzeltatbestand.
Pregunta
Wann liegt Tateinheit vor?
Respuesta
Wenn dieselbe Handlung mehrere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gleichzeitig verwirklicht, z.B. Überholen im Verbot mit mangelhafter Bereifung.
Pregunta
Wann liegt Tatmehrheit vor?
Respuesta
Wenn eine Person durch mehrere selbstständige Handlungen mehrere Verstöße begeht, z.B. Nichtanlegen des Gurtes und überhöhte Geschwindigkeit.
Pregunta
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Respuesta
Eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. (§ 1 Abs. 1 OWiG)
Pregunta
Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
Respuesta
Ein Spezialfall der Ordnungswidrigkeit für Verstöße gegen das Verkehrsrecht, meist mit Verwarnungs- oder Bußgeld sanktioniert. (§ 24 StVG)
Pregunta
Was sind die Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit?
Respuesta
Die wichtigsten Rechtsfolgen sind Verwarnung, Geldbuße, Fahrverbot und die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister.
Pregunta
Wer ist für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sachlich zuständig?
Respuesta
Grundsätzlich die Verwaltungsbehörde (§ 35 OWiG). Im brandenburgischen Verkehrsrecht ist dies in der Regel die Polizei. (§ 26 StVG, § 1 VOWiZustV)
Pregunta
Welcher Grundsatz gilt bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten?
Respuesta
Das Opportunitätsprinzip. Die Verfolgung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. (§ 47 OWiG)
Pregunta
Was ist das Verwarnungsverfahren?
Respuesta
Ein dem Bußgeldverfahren vorgeschaltetes Sonderverfahren zur Vereinfachung und Entlastung von Behörden und Gerichten.
Pregunta
Welche Vorteile hat eine Verwarnung mit Verwarngeld für Betroffene?
Respuesta
Keine Gebühren, sofortige Beendigung des Verfahrens, kein Fahrverbot und keine Eintragung in das Fahreignungsregister.
Pregunta
Wann sind Handlungen von Jugendlichen vorwerfbar?
Respuesta
Wenn sie zur Tatzeit reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. (§ 12 Abs. 1 S. 2 OWiG)
Pregunta
Unter welchen Umständen ist eine Verwarnung nichtig?
Respuesta
Wenn formelle Voraussetzungen wie Belehrung, Einverständnis oder Zahlung fehlen oder bei groben Zuständigkeitsmängeln.
Pregunta
Welche zwei Arten von Ermessen gibt es?
Respuesta
Das Entschließungsermessen (ob überhaupt verfolgt wird) und das Auswahlermessen (welche Rechtsfolge gewählt wird).
Pregunta
Was besagt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs?
Respuesta
Vor Abschluss der Ermittlungen muss dem Betroffenen die Gelegenheit gegeben werden, sich zum Vorwurf zu äußern.
Pregunta
Was bedeutet Ahnungsverbrauch?
Respuesta
Nach einer wirksamen Verwarnung mit Verwarngeld kann dieselbe Tat nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. (§ 56 Abs. 4 OWiG)
Pregunta
Was geschieht, wenn eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist?
Respuesta
In diesem Fall findet gemäß § 21 OWiG nur das Strafgesetz Anwendung.
Pregunta
Was ist die Eröffnungspflicht nach § 55 OWiG?
Respuesta
Dem Betroffenen muss bei der Anhörung mitgeteilt werden, welche Tat ihm zur Last gelegt wird.
Pregunta
Ist das Einverständnis des Betroffenen für eine Verwarnung notwendig?
Respuesta
Ja, das Verwarnungsverfahren ist als mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt nur bei Einverständnis des Betroffenen anwendbar.
Pregunta
Welcher Verfahrensgrundsatz gilt bei unklarer Beweislage?
Respuesta
Der Grundsatz „Im Zweifel für den Betroffenen“. Die Ordnungswidrigkeit muss zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Pregunta
Was ist die Rechtsgrundlage für eine verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle?
Respuesta
§ 36 Abs. 5 StVO erlaubt Polizeibeamten, Verkehrsteilnehmer zur Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und des Fahrzeugs anzuhalten.
Pregunta
Was ist der Zweck des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs (BT-KAT-OWI)?
Respuesta
Er soll eine bundesweit einheitliche Ahndung von Verkehrsverstößen durch festgelegte Regelsätze und Tatbestandsnummern gewährleisten.
Pregunta
Was bedeutet Tateinheit bei Verkehrsverstößen?
Respuesta
Wenn mehrere Verstöße zur selben Zeit und am selben Ort von derselben Person begangen und als eine Handlung gewertet werden.
Pregunta
Wann liegt Tatmehrheit vor?
Respuesta
Wenn der Betroffene durch mehrere selbstständige Handlungen verschiedene Tatbestände erfüllt oder denselben Verstoß mehrfach begeht.
Pregunta
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Respuesta
Eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. (Legaldefinition: § 1 Abs. 1 OWiG)
Pregunta
Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
Respuesta
Ein Spezialfall der Ordnungswidrigkeit für Verstöße gegen das Verkehrsrecht, meist mit Verwarnungs- und Bußgeld sanktioniert. (§ 24 StVG)
Pregunta
Was ist das Opportunitätsprinzip?
Respuesta
Es beschreibt das Handeln nach pflichtgemäßem Ermessen der Verfolgungsbehörde, ob eine Ordnungswidrigkeit verfolgt wird oder nicht. (§ 47 OWiG)
Pregunta
Welche zwei Arten des Ermessens gibt es?
Respuesta
Das Entschließungsermessen (ob die Owi verfolgt wird) und das Auswahlermessen (welche Rechtsfolge gewählt wird).
Pregunta
Was sind die wichtigsten Rechtsfolgen einer Owi?
Respuesta
Verwarnung (mündlich), Geldbuße, Fahrverbot und die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister.
Pregunta
Was ist ein Verwarnungsverfahren?
Respuesta
Ein dem Bußgeldverfahren vorgeschaltetes Sonderverfahren zur schnellen und unbürokratischen Ahndung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten.
Pregunta
Was sind Vorteile einer Verwarnung für Betroffene?
Respuesta
Keine Gebühren/Auslagen, sofortige „Beendigung“ des Verfahrens, kein Fahrverbot und keine Eintragung im Fahreignungsregister.
Pregunta
Was ist Voraussetzung für eine Verwarnung?
Respuesta
Das Einverständnis des Betroffenen. Es ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt. (§ 56 Abs. 1 S. 1 OWiG)
Pregunta
Was ist der Ahnungsverbrauch?
Respuesta
Wird eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld wirksam, kann die Tat nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. (§ 56 Abs. 4 OWiG)
Pregunta
Kann eine Verwarnung zurückgenommen werden?
Respuesta
Ja, wenn nachträglich festgestellt wird, dass eine Ahndung der Ordnungswidrigkeit nicht geboten ist.
Pregunta
Was besagt der Untersuchungsgrundsatz im Bußgeldverfahren?
Respuesta
Die Behörde muss sowohl belastende als auch entlastende Umstände und Tatsachen für den Betroffenen ermitteln.
Pregunta
Was bedeutet die Unschuldsvermutung im Owi-Verfahren?
Respuesta
Bis zum zweifelsfreien Nachweis der Vorwerfbarkeit wird die Unschuld des Betroffenen vermutet.
Pregunta
Ist man zur Angabe der Personalien verpflichtet?
Respuesta
Ja, die Verweigerung der Angabe von Personalien stellt eine eigene Ordnungswidrigkeit gemäß § 111 OWiG dar.
Pregunta
Wozu dient das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS)?
Respuesta
Es ist eine Datei des Kraftfahrtbundesamtes für Abfragen zu Fahrzeugen, Haltern und Fahrerlaubnissen.
Pregunta
Wodurch unterscheiden sich Schlüsselzahlen im Führerschein?
Respuesta
Harmonisierte EU-Schlüsselzahlen sind zweistellig, während nationale Schlüsselungen dreistellig sind und nur im Inland gelten.
Pregunta
Was sind die Hauptziele der polizeilichen Verkehrsüberwachung?
Respuesta
Verhaltensänderung zu bewirken, verkehrsuntüchtige Personen/Fahrzeuge abzuhalten und Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen.
Pregunta
Nennen Sie Arten der polizeilichen Verkehrsüberwachung.
Respuesta
Allgemeine (täglicher Dienst), zielgerichtete (geplant) und spezialisierte Verkehrsüberwachung (z.B. Güterverkehr).
Pregunta
Was regelt die VwV zu § 36 Abs. 5 StVO?
Respuesta
Sie präzisiert, dass Kontrollen die Prüfung der Fahrtüchtigkeit, der Papiere sowie des Zustands und der Beladung des Fahrzeugs umfassen.
Pregunta
Was bedeutet der integrative Ansatz bei Verkehrskontrollen?
Respuesta
Bei Verkehrskontrollen sind auch Belange der Kriminalprävention wie Fahndungsabfragen und die Suche nach Straftätern zu berücksichtigen.
Pregunta
Was besagt der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Ermessensausübung?
Respuesta
Er verbietet der Polizei, ohne sachlichen Grund von ihrer üblichen Ermessenspraxis abzuweichen, um eine willkürliche Ungleichbehandlung zu vermeiden (Art. 3 GG).
Pregunta
Was ist das Fahreignungsregister (FAER)?
Respuesta
Das FAER, früher Verkehrszentralregister (VZR), ist ein Register des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Speicherung von Punkten und Fahrerlaubnis-Einschränkungen.
Pregunta
Was ist der Zweck des polizeilichen Informationssystems INPOL?
Respuesta
INPOL ist das polizeiliche Informationssystem für überregionale Personen- und Sachfahndungsersuchen von Bund und Ländern.
Pregunta
Was bedeutet der integrative Ansatz bei Verkehrskontrollen?
Respuesta
Bei Verkehrskontrollen werden auch Belange der Kriminalprävention, wie Fahndungsabfragen oder die Suche nach Straftätern, berücksichtigt.
Pregunta
Wie liest man den Ablaufmonat der Hauptuntersuchung von der TÜV-Plakette ab?
Respuesta
Der Ablaufmonat ist die Zahl, die auf der Plakette oben in der 12-Uhr-Position steht.
Pregunta
Was ist die örtliche Zuständigkeit laut § 5 OWiG?
Respuesta
Sie regelt, welche Behörde für die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit zuständig ist, meist basierend auf dem Tatort oder Wohnort des Betroffenen.
Pregunta
Welche drei Arten der Verkehrsüberwachung werden unterschieden?
Respuesta
Man unterscheidet die allgemeine (täglicher Dienst), zielgerichtete (geplant) und spezialisierte (z.B. Güterverkehr) Verkehrsüberwachung.
Pregunta
Was ist eine stationäre Kontrolle?
Respuesta
Eine geplante Überprüfung von Verkehrsteilnehmern und Fahrzeugen an einem festen Kontrollpunkt, oft mit mehreren Einsatzkräften.
Pregunta
Was ist der Unterschied zwischen Feld 10 und 11 auf dem EU-Führerschein?
Respuesta
Feld 10 gibt das Erteilungsdatum an, während Feld 11 das Ablaufdatum für befristete Fahrerlaubnisklassen (z.B. LKW/Bus) zeigt.
Pregunta
Was regelt das Nemo-Tenetur-Prinzip im Owi-Verfahren?
Respuesta
Es besagt, dass sich der Betroffene nicht selbst belasten muss. Er hat das Recht, zur Sache zu schweigen (§ 136 StPO).

Modul 3.1.12.1: Rechtsfolgen im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren

In diesem Modul werden die Rechtsfolgen im Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten (OWi) behandelt, insbesondere im Kontext des Verkehrsrechts. Es werden Definitionen, Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe und Besonderheiten erläutert.

Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Eine Ordnungswidrigkeitist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.

Legaldefinition: § 1 (1) OWiG

Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist ein Spezialfall der Ordnungswidrigkeit. Sieist meist mit Verwarnungs- und Bußgeld bewehrte Sanktionsnorm für Verstöße gegen das Verkehrsrecht.

§ 24 StVG

Vergleich: Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten

Verkehrsordnungswidrigkeiten Verkehrsstraftaten
Handlung Tat
Betroffener (Teilnehmer nach § 14 OWiG) Täter (Mittäter § 25 StGB, Anstifter § 26 StGB, Gehilfe § 27 StGB)
Vorwerfbar Schuldhaft
Geldbuße Strafe
- Verbrechen und Vergehen
§ 1 OWiG (Definition) -

Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten: Sachliche Zuständigkeit

  • § 35 OWiG - Verfolgung durch die Verwaltungsbehörde
  • § 36 OWiG - Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde: Die Behörde, die durch Gesetz bestimmt wird.
  • § 26 StVG - Zuständige Verwaltungsbehörde: Bei Ordnungswidrigkeiten nach §§ 23 bis 24a/24c ist die Verwaltungsbehörde imSinne des § 36 (1) Nr. 1 OWiG die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmt wird.
  • § 1 VOWiZustV - Zuständigkeit des Polizeipräsidiums und des Zentraldienstes der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle.
  • § 78 BbgPolG (Brandenburgisches Polizeigesetz) i.V.m. § 47 OWiG - Zuständigkeit des Polizeipräsidiums, des Zentraldienstes der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle und der Polizeivollzugsbediensteten.

Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten: Örtliche Zuständigkeit

  • § 5 OWiG i.V.m § 78 (3) BbgPolG

Die wichtigsten Rechtsfolgen

  • Verwarnung (auch mündlich)
  • Geldbuße
  • Fahrverbot
  • Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister

Das Verwarnungsverfahren

  • Das Verwarnungsverfahren ist ein dem Bußgeldverfahren vorgeschaltetes Sonderverfahren.
  • Die Verwarnung mit Verwarngeld (§ 56 (1) S. 1 OWiG) ist ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt.
  • Ziel: Entlastung der Bußgeldstelle, Gerichte, Polizei.

Vorteile für die Betroffenen

  • Keine Auslagen und Gebühren.
  • Sofortige „Beendigung“ des Verfahrens.
  • Kein Fahrverbot.
  • Keine Eintragung in das Fahreignungsregister.
  • Ahndungsverbrauch bei Verwarnung mit Verwarngeld.

Besonderheiten

  • Die Handlungen eines Kindes sind gemäß § 12 (1) S. 1 OWiG nicht als Ordnungswidrigkeit vorwerfbar.
  • Die Handlungen eines Jugendlichen sind dann vorwerfbar, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, gemäß § 12 (1) S. 2OWiG, § 3 (1) Jugendgerichtsgesetz.
  • Bei Heranwachsenden gelten keine Besonderheiten.

Rücknahme der Verwarnung

Eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld kannzurückgenommen werden, wenn nachträglich zu dem Ergebnis gekommen wird, dass eine Ahndung der Ordnungswidrigkeit nicht geboten ist.

Nichtigkeit der Verwarnung

Nichtig ist die Verwarnung, wenn:

  • Eine derformellen Wirksamkeitsvoraussetzungen (Belehrung, Einverständnis, Zahlung) fehlt.
  • Eine strafbare Handlung durch eine Verwarnung geahndet wird.
  • Absolute sachliche Unzuständigkeit oder grobe Mängel der örtlichen Zuständigkeit vorliegen.

Wichtigkeit der Tatbestandsprüfung für die operative Tätigkeit

Für die operative Tätigkeit ist das Erkennen und das Wissen um die Schwere der Ordnungswidrigkeit entscheidend:

  • Unbedeutend (§ 2(2) BKatV): mdl. Verwarnung.
  • Geringfügig (§§ 56, 57 OWiG).
  • Bedeutend/Schwer (Ahndung durch ZDPol).

Vorgehensweise im Verwarnungsverfahren (beispielhaft)

  1. Beachte Opportunitätsprinzip (pflichtgemäßes Ermessen).
  2. Feststellung, ob eine geringfügige Ordnungswidrigkeit vorliegt.
  3. Belehrung und Vorwurf.
  4. Alternativmöglichkeiten bekanntgeben.
  5. Einverständnis des Betroffenen einholen.
  6. Verwarngeld gemäß Regelsatz im Bußgeldkatalog:
    1. EC-Karte
    2. Überweisungsträger (Zahlschein)

Opportunitätsprinzip

Für die Erforschung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip.

Danach ist die Verfolgungsbehörde nicht stets verpflichtet, ein Bußgeldverfahren einzuleiten und durchzuführen. Sie entscheidet hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen.
  • Es behandelt das Handeln nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 47 OWiG).
  • Ermessen: Ist die Entscheidung über die Rechtsfolge unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten.
  • Einen Verfolgungszwang bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es nicht!

Pflichtgemäßes Ermessen

Bedeutet, nach sachlich orientierter Beurteilung im Einzelfall zu entscheiden, ob überhaupt, wenn ja, in welchem Umfang (z. B. Tateinheit/Tatmehrheit) und mit welchen Mitteln (welche Maßnahmen) zu verfolgen ist.

Merke

Das pflichtgemäßeErmessen ist bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Interesse einer Gleichbehandlung mit der BKatV verbindlich eingeschränkt worden. Wird eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld erteilt, ist zwingend der Betrag zu erheben, der im Bußgeldkatalog ausgezeichnet ist.

Arten von Ermessen

  • Entschließungsermessen: Ist die Entscheidung, ob die Ordnungswidrigkeit im Einzelfall verfolgt werden soll.
  • Auswahlermessen: Ist die Entscheidung, welche Rechtsfolge im Einzelfall gesetzt werden soll.

Belehrung des Betroffenen über sein Weigerungsrecht

  • Eröffnungspflicht (§ 55 OWiG).
  • Hinweis, was dem Betroffenen zur Last gelegt wird.
  • Hinweis auf Verteidiger kann bei einer Ordnungswidrigkeit entfallen (§ 55 (2) OWiG).
  • Belehrung über rechtliche Konsequenzen der Weigerung zulässig (Bußgeldverfahren/Kosten etc.).
  • Form der Belehrung ist so zu wählen, dass aus ihr nicht der Eindruck eines Zwanges zur Zustimmung erweckt werden kann.
  • Die Verwarnung muss mit dem Hinweis auf die Verkehrszuwiderhandlung verbunden sein (§ 2 BkatV).

Einverständnis des Betroffenen mit der Verwarnung

  • Das Verwarnungsverfahren ist nur anwendbar bei Einverständnis des Betroffenen (OLG Düsseldorf, VRS 66, 350). Es ist also von der freiwilligen Mitwirkung abhängig (mitbestimmungsbedürftiger Verwaltungsakt).
  • In Kenntnis seiner Weigerungsrechte und des ihm vorgehaltenen Verstoßes muss der Betroffene freiwillig der Verwarnung zustimmen.
  • Das Einverständnis kann ausdrücklich oder stillschweigend erklärt werden (z. B. durch sofortige Zahlung).
  • Verweigert der Betroffene sein Einverständnis zur Verwarnung mit Verwarngeld, wird über die ihm vorgeworfene Ordnungswidrigkeit im Bußgeldverfahren entschieden.

Ahndungsverbrauch

Wird die Verwarnung mit Verwarnungsgeld (Verwarngeld) wirksam, kann das der Verwarnung zugrunde gelegte Tatgeschehen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden (§ 56 (4) OWiG). Dies gilt nicht bei Verwarnungen ohne Verwarngeld.

Straftat und Ordnungswidrigkeit

Ist eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit, so findet nur das Strafgesetz, gemäß § 21 OWiG, Anwendung. In der Praxis werden dennochbeide aufgenommen.

Verfahrensgrundsätze im Bußgeldverfahren

  • Opportunitätsprinzip: Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
  • Untersuchungsgrundsatz: Ermittlung von sowohl belastenden als auch entlastenden Umständen und Tatsachen.
  • Grundsatz der Unschuldsvermutung: Bis zum Nachweis der „Schuld“ (Vorwerfbarkeit) wird die Unschuld des Betroffenen vermutet.
  • Grundsatz „Im Zweifel für den Betroffenen“: Ein Bußgeldbescheid kann nur erlassen werden, wenn die Ordnungswidrigkeit des Betroffenen zweifelsfrei erwiesen ist und kein Verfolgungshindernis (z.B. Verjährung) vorliegt.
  • Grundsatz des rechtlichen Gehörs: Vor Abschluss der Ermittlungen muss der Betroffene Gelegenheit haben, sich zum Vorwurf zu äußern.

Lehrveranstaltung 3.1.9.: Grundlagen der Verkehrsüberwachung Teil 2

Diese Lehrveranstaltung befasst sich mit den Grundlagen der Verkehrsüberwachung durch die Polizei, inklusive rechtlicher Rahmenbedingungen, der Anwendung von Führung- und Einsatzmitteln sowie Belehrungen und Verfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und -straftaten.

Zentrale Ziele der Verkehrsüberwachung

  • DerPolizeivollzugsbeamte/die Polizeivollzugsbeamtin muss grundsätzlich jeden wahrgenommenen Verkehrsverstoß ahnden, sofern keine dringenderen Aufgaben vorliegen.
  • Polizeibeamte sind ständige Wächter der Verkehrssicherheit und haben eine moralische Verpflichtung zurVerkehrsunfallbekämpfung.
  • Unmittelbares Anhalten und Sanktionieren von Verstößen bewirkt Verhaltensänderungen.
  • Das subjektive Entdeckungsrisiko, die Wahrscheinlichkeit der Sanktionierung und die Sanktionshöhe beeinflussen maßgeblich das Verhalten der Fahrzeugführer.
  • Nicht geahndete Verkehrsverstöße untergraben den grundgesetzlichen Schutzauftrag, die Glaubwürdigkeit der Polizei und führen zu negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.

Rechtsgrundlagen der Verkehrsüberwachung

Verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle

  • § 36 Abs. 5 StVO: Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten.
  • Zeichen zum Anhalten könnenauch mit technischen Einrichtungen, Winkerkelle oder roter Leuchte gegeben werden.
  • Verkehrsteilnehmer haben den Anweisungen der Polizeibeamten zu folgen.
  • VwV zu § 36 Abs. 5 StVO: Verkehrskontrollen umfassen die Prüfung der Fahrtüchtigkeit, mitzuführender Papiere, des Zustands, der Ausrüstung und der Beladung der Fahrzeuge.

Feststellen und Verfolgen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • Sachliche Zuständigkeit: Polizeipräsidium und Zentraldienst der Polizei (Zentrale Bußgeldstelle).
  • Basiert auf § 26 Abs. 1 StVG und § 1 VOWiZustV i.V.m. § 78 Abs.1 Satz 2 PolG BB (Verwaltungsbehörde i.S.d. § 36 Absatz 1 Nr. 1 OwiG).

Erforschung und Verfolgung von Verkehrsstraftaten

  • Legalitätsprinzip: § 163 StPO i.V.m. § 152 Abs. 2 StPO.
  • Die Bindung der Polizei an das Legalitätsprinzip führt nur in Verbindung mit einem „Auftragsverhältnis“ zur Staatsanwaltschaft zu einem Strafverfolgungszwang (§ 152 GVG i.V.m. Verordnung über die Ermittlungspersonen der StA).

Rahmenvorschriften

  • §§ 1-7 OwiG: Begriffsbestimmung, zeitliche und räumliche Geltung, Ort und Zeit der Begehung.

Verfahrensvorschriften

  • Allgemeine Gesetze des Strafverfahrens sindsinngemäß anzuwenden (§ 46 Abs. 1 OwiG): StPO, GVG, JGG; RistBV.
  • Opportunitätsprinzip: Nach § 47 OwiG, wenn Kenntnis erlangt und nach pflichtgemäßem Ermessen gehandelt wird.

Opportunitätsprinzip, Ermessensausübung (§ 47 OWiG)

Die sachgerechte Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens ist unterfolgenden Gesichtspunkten zu prüfen:

  • Entschließungsermessen (OB): Entscheidung, ob die Polizei überhaupt tätig wird. Willkürliches Handeln oder „Augenverschließen“ ist ausgeschlossen.
  • Auswahlermessen (WIE): Entscheidung,welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen werden, wenn die Polizei sich zum Handeln entschließt.
  • Pflichtgemäß: Die Entscheidung muss sachbegründet sein (Verkehrssicherheit, Leichtigkeit des Verkehrs, Umweltschutz).
  • Gleichbehandlungsgrundsatznach Art. 3 GG: Verbietet willkürliches Abweichen von etablierter Ermessenspraxis. Kann zu einer Ermessensschrumpfung führen.
  • Angemessenheit: Maßnahmen müssen objektiv und subjektiv verhältnismäßig sein(Übermaßverbot, Geeignetheit, mildestes Mittel, Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn).
Sachgründe

Die Verfolgung von Verkehrsverstößen dient der Unfallprävention und Förderung der Verkehrsregeltreue. Nachsicht ist angebracht beiglaubhaften, nicht die Rechtswidrigkeit beseitigenden, aber entschuldbaren Gründen (z.B. Menschen mit Behinderung, schwierige Verkehrsverhältnisse, Ortsfremde). Das Ermessen wird durch die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)und den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) begrenzt.

Belehrungen

Belehrung Betroffener (bedeutende OWi)

  • Tatvorwurf.
  • Aussageverweigerungsrecht.
  • (Hinweis auf Rechtsbeistand).
  • Hinweis auf Möglichkeit der schriftlichen Äußerung.
  • Frage nach „Verstanden“.
  • Frage nach Äußerungswillen / bzw. Frage(n) stellen.

Hinweis: § 46 Abs. 1 OWiG verweist auf die StPO. § 55 OWiG regelt die Anhörung des Betroffenen. Esgenügt, wenn dem Betroffenen Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird.

Belehrung Betroffener einer geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeit

(Sog. zustimmungsbedürftiger Verwaltungsakt, §§ 56, 57 OWiG)

  • Tatvorwurf bzw. Eröffnung des geringfügigen Verwarnungsgeldes.
  • Möglichkeiten der Vor-Ort-Bezahlung „anbieten“.
  • Folgen der Weigerung aufzeigen (Eröffnung eines OWi-Verfahrens inkl. Verwaltungsgebühren).
  • Frage nach „Verstanden“.
  • Frage nach der Zahlungsbereitschaft klären.
  • Möglichkeiten der Zahlung aufzeigen (Zahlschein/EC-Karte).

Hinweis: Der Betroffene muss sich nicht äußern (Nemo-tenetur-Prinzip), aber seine Personalien angeben. Zuwiderhandlung ist eine eigene Ordnungswidrigkeit gem. § 111 OWiG.

Belehrung von Betroffenen freiwilliger Vortests (Alkohol/Drogen)

  • Vortests sind freiwillig und bei jeder Straftat oder Ordnungswidrigkeit möglich, sofern sie verhältnismäßig sind.
  • Eine gesetzlich vorgeschriebene Belehrung gibt es nicht (Beschluss des OLG Brandenburgvom 16.04.2013).
  • Laut Runderlass* muss die betroffene Person vor Atemalkoholmessung ausdrücklich über die Freiwilligkeit belehrt werden. Es ist zu eröffnen, welche Straftat oder Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird, der Ablaufund Zweck der Messung sind zu erläutern und auf die Folgen einer Weigerung hinzuweisen.

Einsatz von DV-Anwendungen und Informationssystemen

Führungs- und Einsatzmittel

  • ELBOS: EinsatzLeitsystem fürBehörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
  • INPOL: Polizeiliches Informationssystem des BKA, BuPol, Zoll, Landespolizeien für überregionale Fahndungsersuchen.
  • POLAS: Polizeiliches Auskunftssystem, in INPOL integriert (Land Brandenburg).
  • SIS: Schengener Informationssystem, in INPOL integriert, für Fahndungsdatenbanken zum Wegfall der Binnengrenzkontrollen.
  • Comvor: Computergestützte Vorgangsbearbeitung zur Erfassung polizeilicherTätigkeiten mit Recherchefunktionen.
  • SC-OWI: Erfassung und Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten (Schwerpunkt Straßenverkehrsrecht) in Polizeidienststellen und der Zentralen Bußgeldstelle.
  • ED-Di: Erkennungsdienst digital.
  • GISPolBB: Geoinformationssystem der Polizei Brandenburg.
  • FERIS: Fahrerlaubnisrechtliches Informationssystem.
  • FINAS: Fahrzeugidentifizierungs- und Auswertesystem.
  • Luna: Leuchtendatei fürUnfallnachforschungen.
  • Gefahrgutinformationssysteme: Z.B. Transec, TUIS.
  • AZR: Ausländerzentralregister der Ausländerbehörden.
  • LMR/EWO: Landesmelderegister.

Zentrales Verkehrsinformationssystem (ZEVIS)

  • Dateien des Kraftfahrtbundesamtes.
  • Schnittstelle zu INPOL.
  • Abfragen zu Fahrzeugen, Haltern und Fahrerlaubnissen.
  • Register der örtlichen Straßenverkehrsbehörden.
  • Europäisches Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem (Eucaris).

Zentrales Fahrzeugregister (ZFZR)

  • Abfrage mit Angaben zu Kennzeichen/FIN.
  • Abfrage von Fahrzeugen zu einer Person/Firma.
  • Erweiterte Fahrzeuganfrage.
  • Erweiterte Auskunft von technischen Typdaten.

Fahreignungsregister (FAER) - ehem. VZR

  • Abfrage von Fahrerlaubnis-Einschränkungen.
  • Online-Abfrage von Bußgeldbescheiden zu einer Person.

Zentrales Fahrerlaubnisregister (ZFER)

  • Abfrage von Fahrerlaubnissen.

Zentrales Kontrollgerätkartenregister (ZKR)

  • Abfrage von Kontrollgerätkarten.

Tachonet-System (TACHOnet)

  • Abfrage von ausländischen Kontrollgerätkarten (Personalien-FS-Nummer).
  • Abfrage von ausländischen Kontrollgerätkarten (Kartennummer).

Online-Zugriff auf Informationssysteme

Praktische Anwendung bei der Verkehrsüberwachung

  • Halterabfrage zu einem amtlichen Kennzeichen (ZEVIS) nach § 36 II StVG.
  • Fahndungsabfrage zu einem amtlichen Kennzeichen (INPOL) nach § 40 PolG BB.
  • Überprüfung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der FIN sowie der amtlichen Kennzeichen.

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • § 13 Abs. 6 FZV: Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist vom Fahrzeugführer mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
  • Inhalt: Datum der Erstzulassung, Hersteller, Typ, Variante/Version, Farbe, Kennzeichen, uvm.

Überprüfung der Hauptuntersuchung (TÜV-Plakette)

  • Die TÜV-Plakette zeigt dasAblaufjahr in der Mitte und den Ablaufmonat oben in einer 12-Uhr-Position an. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich.

Überprüfung mitzuführender Gegenstände nach § 31b StVZO

Führer von Fahrzeugen sind verpflichtet, zuständigen Personen auf Verlangen folgende mitzuführende Gegenstände vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen:

  1. Feuerlöscher (§ 35g Abs. 1 StVZO).
  2. Erste-Hilfe-Material (§ 35h Abs. 1, 3 und 4 StVZO).
  3. Unterlegkeile (§ 41 Abs. 14 StVZO).
  4. Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53a Abs. 2 StVZO).
  5. Warnweste (§ 53a Abs. 2 StVZO).
  6. Tragbare Blinkleuchten(§ 53b Abs. 5 StVZO) und windschiefe Handlampen (§ 54b StVZO).
  7. Leuchten und Rückstrahler (§ 53b Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 und Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 StVZO).
Hinweis zu Erste-Hilfe-Material (§ 35h StVZO)

Die DIN 13164:2022, die zwei Atemschutzmasken vorsieht, ist derzeit nicht Bestandteil der gültigen Fassung von § 35h StVZO. Eine Nachrüstpflicht besteht nicht, und das Fehlen von Schutzmasken istkein Mangel.

Überprüfung der Fahrerlaubnis (§ 4 FeV)

Die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen. Dieser ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

  • Überprüfung des gültigen Führerscheins (Berechtigung) inkl. Beschränkungen und Auflagen.
  • Überprüfung der Fahrtauglichkeit/Fahrtüchtigkeit.
  • Abfrage von Fahrerlaubnissen (seit 1999 erteilt) im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) nach §§ 49, 50 i.V.m. § 52 StVG.
  • Abfrage von Fahrerlaubnis-Einschränkungen im Fahreignungsregister(FAER) – ehem. VZR nach §§ 49, 50 i.V.m. § 52 StVG.
Aufbau des Führerscheins
  • Vorderseite: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Ausstellungsdatum der Führerscheinkarte, Ablaufdatum, ausstellende Behörde, Führerscheinnummer, Lichtbild, Unterschrift, (Wohnort in DE nicht vorgesehen), Führerscheinklassen.
  • Rückseite: Sämtliche Fahrerlaubnisklassen, Datum der Erteilung, Gültigkeitsdatum befristeter Klassen, Beschränkungen und Zusatzangaben in codierter Form (Schlüsselzahlen), Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten.
Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein
  • Grundlage: Anlage 9 FeV (zu § 25 Abs. 3 FeV).
  • Harmonisierte Schlüsselzahlen der Europäischen Union bestehen aus zwei Ziffern.
  • Nationale Schlüsselungenbestehen aus drei Ziffern und gelten nur im Inland.
  • Beispiele: 01 (Sehhilfe), 05 (Fahrbeschränkung aus med. Gründen), 10 (angepasste Schaltung) etc.

Zusätzliche Berechtigungen

Für bestimmte Fahrzeuge oder Tätigkeiten sind zusätzliche Berechtigungen erforderlich:

  • Fahrerkarte für Berufskraftfahrer.
  • BF3 für Begleitfahrzeuge mit Wechselverkehrszeichen für Schwerlast- und Großraumtransporte.
  • ADR-Bescheinigung (Gefahrgutführerschein).
  • Fahrer von PKW zur gewerblichen Personenbeförderung (Mietwagen, Taxis, Linienverkehr) benötigen eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
  • Dienstfahrzeuge der Bundeswehr und Polizei (Dienstfahrerlaubnis).

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI)

  • Wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) herausgegeben.
  • Enthält einheitliche Regelsätze für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
  • Gewährleistet die gleiche Ahndung von Verkehrsverstößen in ganz Deutschland.
  • Ist eine Ergänzung der BKatV, die Höhe der Sanktionen richtet sich nach der offiziellen Bußgeldkatalog-Verordnung.

Aufbau der bundeseinheitlichen Tatbestandsnummer (TBNR)

Die TBNR besteht aus 6 Ziffern:

  • 1. Ziffer: Vorschrift, in der die OWi enthalten ist (1=StVO, 2=FeV, 3=StVZO, 4=StVG, 5=Ferienreiseverordnung, 6=IntKfzV, 7=Tabellen, 8=Reserve, 9=Auffangtatbestand).
  • 2. und 3. Ziffer: Paragraph des Tat- bzw. Grundtatbestandes.
  • 4., 5. und 6. Ziffer: Kenn-Nr. des Einzeltatbestandes (z.B. 999 bei Überschreiten von 99 benennbaren Verstößen).

Tabellen

Folgende Tatbestände sind zusätzlich in Tabellenform dargestellt:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen.
  • Abstandsunterschreitungen.
  • Halte- und Parkverstöße.
  • Überladungen.

Tateinheit

  • Liegt vor, wenn mehrere Verstöße zur selben Zeit, am selben Ort von derselben Person im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges begangen werden („Handlungseinheit“).
  • Beispiele:
    1. Technisch mangelhaftes Fahrzeug und während der Fahrt begangene StVO-Verstöße.
    2. Mangelhafte Bereifung und Überholen im Überholverbot.
    3. Überladung, mangelhafte Bremsanlage und zu hohe Geschwindigkeit.

Tatmehrheit

  • Liegt vor, wenn die betroffene Person durch mehrere selbstständige Handlungen mehrere Tatbestände erfüllt oder denselben Verstoß mehrmals begangen hat („Handlungsmehrheit“).
  • Beispiele:
    1. Nichtvornahme der Eintragung in das Schaublatt und während der Fahrt begangene Überholverstöße.
    2. Fahrt mit mangelhaftenReifen und unterlassene Anmeldung zur Hauptuntersuchung.
    3. Unterlassen des Gurtanlegens und Geschwindigkeitsverstoß.
    4. Unterlassen des Gurtanlegens und Abstandsverstoß.
    5. Unterlassen der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung.

Grundsatz für alle Übungstage im Rahmen der Verkehrslehre

Jede erkannte oder festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeit ist (vollumfänglich) zu ahnden!

Dies dient der Übung und soll einenhohen Lerneffekt in der Anwendung wichtiger Handlungen erzielen.

Tipps und Hinweise für Studium und Praxis

  • Felix Kralik (Youtube) - Kanal zu praktischer Verkehrslehre/Verkehrsrecht.
  • Streifenhelfer der GdP als APP (auch DPolG).
  • BET Explorer (Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog) als APP.
  • Polizei - Repetitorium zu Verkehrslehre, Jochen Borst.
  • Rodorf - polizeiliches Grundlagenwissen.

Lehrveranstaltung 3.1.9.: Grundlagen der Verkehrsüberwachung – Ziele und Methoden

Diese Lehrveranstaltung beleuchtet die Bedeutung, Arten und Formen der polizeilichen Verkehrsüberwachung sowie aktuelle Forschungsergebnisse, um Studierende auf die effiziente Durchführung von Verkehrskontrollen vorzubereiten.

Lernziele

Die Studierenden kennen die Bedeutung und den Stellenwert der polizeilichen Verkehrsüberwachung, können hieraus die Notwendigkeit von Verkehrskontrollen ableiten und diese nach den geltenden polizeilichen Standards durchführen.

Ablauf der Vorlesung

  1. Grundlagen Verkehrsüberwachung.
  2. Arten und Formen der Verkehrsüberwachung.
  3. Forschungsergebnisse zur Verkehrsüberwachung.
  4. Selbststudium und Vorbereitung Lehrgespräch.

Grundlagen derVerkehrsüberwachung

  • Definition: Verkehrsüberwachung umfasst alle Maßnahmen zur Durchsetzung der Verkehrsregeln und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
  • Grundannahmen und Grundaussagen: Die polizeiliche Verkehrsüberwachung reduziert signifikant dieAnzahl der Verkehrsunfälle und mindert deren Folgen.

Statistiken zur Verkehrsüberwachung (Brandenburg, 2023/2024)

Verkehrsverstoß 2023 2024 Veränderung (2023 zu 2024)
Geschwindigkeitsverstöße 1.301.810 1.514.926 +50,5 % (Datenfehler? Quelle gibt nur +% für Abstandsverstöße an)
Gurt-/Helmpflichtverstöße 6.326 5.080 -19,7%
Abstandsverstöße 3.767 Daten nicht angegeben +50,5 %
Vorfahrts-/Rotlichtverstöße 8.696 7.008 -19,4%
Alkoholverstöße 4.363 3.837 -12,1%
Verstöße gewerblicher Personen- und Güterverkehr 24.218 Daten nicht angegeben +1,7 %

Quelle: Verkehrsunfallbilanz 2024 - Pressekonferenz des MIK und PP vom 20.02.2024

Erlass Verkehrsüberwachung durch die Polizei: Ziele und Aufgaben

Die Verkehrsüberwachunghat folgende Ziele:

  1. Anhaltende positive Verhaltensänderungen bei Verkehrsteilnehmern bewirken.
  2. Verkehrsuntüchtige Personen von der Verkehrsteilnahme abhalten.
  3. Teilnahme von verkehrsunsicheren Fahrzeugen odersolchen, die die Umwelt unzulässig beeinträchtigen, verhindern.
  4. Gefahrenquellen/sonstige Mängel im Verkehrsraum erkennen und beseitigen.

Die Verkehrsüberwachung wird durch das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg und unterstützend durch den Zentraldienst der Polizeimit seiner Zentralen Bußgeldstelle durchgeführt (§ 1 VOWiZustV vom 19. November 2020).

Grundlagen der Verkehrsüberwachung nach Erlass

  • Verkehrsüberwachung soll Verkehrsunfällereduzieren und Unfallfolgen mindern.
  • Sie orientiert sich an den wesentlichen Unfallursachen.
  • Der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer genießt besondere Bedeutung.
  • Die Wirksamkeit ist regelmäßig zu überprüfen (PDV 100, Nr. 3.25.3.1).
Überwachungsschwerpunkte
  1. Verhalten, Eignung und Berechtigung von Verkehrsteilnehmern:
    • Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol-/Drogenfahrten, Vorfahrts-/Rotlichtverstöße, ungenügender Sicherheitsabstand, unzulässiges Überholen, Fehler beim Fahrstreifenwechsel, Fehlverhalten gegenüber Fußgängern/Fahrradfahrern, Fehler beim Ab-/Einbiegen, Ablenkung durch elektronische Geräte, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, Beeinträchtigung durch körperliche/geistige Mängel, Prüfen gültiger Fahrerlaubnisse.
  2. Zustand, Ausrüstung, Beladung, Besetzung und Zulassung von Verkehrsmitteln:
    • Ordnungsgemäße Zulassung, verkehrs-/betriebssicherer Zustand, technische Mängel, Fristen der Hauptuntersuchungen, Mitführen vorgeschriebener Ausrüstungsgegenstände, Ladungssicherung, Einhaltung zulässiger Gesamtgewichte/Abmessungen, erforderliche Fracht-/Begleitpapiere.
  3. Einheit von Bau und Betrieb des Verkehrsraumes:
    • Straßenzustand (Oberfläche, Sicht, Hindernisse, Baustellen), Erkennbarkeit und Wirksamkeit der Beschilderung, Belastungen an Verkehrsknoten/Strecken.
  4. Beachten der Verkehrssicherungspflicht.
  5. Einhalten der den Umweltschutz fördernden rechtlichen Bestimmungen im Verkehr.
Strategische Aspekte
  • Verdeckte und offene Maßnahmen: Der Einsatz verdeckter Maßnahmen sollte mit Öffentlichkeitsarbeit verdeutlicht werden.
  • Verkehrserzieherisches Gespräch: Bei festgestellten Verstößen sollte immer ein Gespräch mit dem Verkehrsteilnehmer geführt werden, um Hintergrundwissen zu vermitteln.
  • Abstimmung zwischen polizeilicher und kommunaler Verkehrsüberwachung.
Begriffsbeschreibungen
  • Verkehrsteilnehmer: Wer sich im öffentlichen Verkehrsraum aufhält und sich physisch und unmittelbar durch Tun oder Unterlassen verkehrserheblich verhält.
  • Verkehrsmittel: Alle straßen- und schienengebundenen Landfahrzeuge, die durch Motor- oder Muskelkraft angetrieben werden.
  • Verkehrsraum: Alle Flächen, die der Allgemeinheit wegemäßig (Widmung) oder tatsächlich (faktisch) für Verkehrszwecke offenstehen, unabhängig von Eigentumsverhältnissen.

Ausgewählte Bereiche der Verkehrsüberwachung und eingesetzte Mittel

  • Geschwindigkeitsüberwachung: LIDAR-Messgeräte, Lasermessgeräte (Handlaser LTI 20_20), Einseitensensoren, videobildbasierte Abstandmessung von Brücken, Nachfahren, Fahrtenschreiber (analog/digital), Video-Fahrzeuge.
  • Abstandsüberwachung: Personenbeweis (ggf. mit Foto/Video), videobildbasierte Abstandmessung von Brücken, Video-Fahrzeuge, Drohnen.
Einsatzmittel Beispiele
  • 13x PoliScan-Anlagen, 5x Messkabinen für PoliScan Anlagen, 9x ESO-Anlagen, 4x Videowagen.
  • 8x Enforcement Trailer (VET), 1x Verkehrskontrollsystem (VKS 4.5).
  • Atemalkoholmessgeräte: Dräger Alcotest 9510, Dräger Alcotest6000.
  • Laser-Geschwindigkeitsmesssysteme: LTI 20/20 TruSpeed, Leivtec XV3.

Integrativer Ansatz der Verkehrsüberwachung (Kriminalprävention)

Bei Verkehrskontrollen sind auchKriminalpräventionsbelange zu berücksichtigen:

  • Aufnahme von Verdachtsmomenten zu Straftätern und Täterfahrzeugen.
  • Fahndung nach Personen und Sachen (INPOL-Abfragen).
  • Ziel: Festnahme von Straftätern (Haftbefehle, Aufenthaltsermittlungen).
  • Sicherstellung von Gegenständen (Betäubungsmittel, Waffen etc.).
  • Logistik der organisierten Kriminalität beeinträchtigen/stören.
  • Entdeckungsrisiko für Straftäter erhöhen.
  • Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.

Zusammenarbeit mit anderen Stellen

Enge Zusammenarbeit ist erforderlich mit:

  • Ordnungsbehörden (für Verkehrsüberwachungsaufgaben).
  • Straßenverkehrsbehörden.
  • Bundesamt für Güterverkehr.
  • Dienststellen des Landesamtes für Arbeitsschutz.
  • Abfallwirtschaftsbehörden.
  • Bundespolizei und Zoll.
  • Autobahn GmbH des Bundes (seit01.01.2021 zuständig für Autobahnen, Niederlassung Nordost.

Arten und Formen der Verkehrsüberwachung

Arten der Verkehrsüberwachung

  • Allgemeine Verkehrsüberwachung: Im täglichen Dienst (Verkehrsregelung, Präsenz, automatisierte VÜ; Kommune).
  • Zielgerichtete Verkehrsüberwachung: Geplant, auf wirkungsvolle Verkehrsunfallverhütung ausgerichtet, Beeinflussung des Verkehrsteilnehmers.
  • SpezialisierteVerkehrsüberwachung: Verkehrsrechtliche Spezialgebiete (Fahrzeugarten, internationaler Güterverkehr), Einhaltung bedeutsamer Sozialvorschriften des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs und Gefahrguttransporte.

Formen der Verkehrsüberwachung

  • Fußstreifen/Fahrradstreifen: Prävention bzw. Verbesserung des Sicherheitsgefühls, geeignet zur Überwachung des Fußgänger-/Fahrradverkehrs.
  • Motorisierte Streifen: Wichtigste Einsatzform (Fustkw, Krad, Fahrrad), verschiedene taktischeEinsatzvarianten, z.B. Zusammenwirken mehrerer Streifen, Einsatz technischer Überwachungsgeräte, Kombination mit Fuß-/Fahrradstreifen.
  • Stationäre Kontrollen: Überprüfung von Verkehrsteilnehmern und Verkehrsmitteln an geeigneten Stellen.
    • Kräfteintensiv (Anhalten, Einweisung, Sicherung, Führung, Beobachtung).
    • Zeitliche und räumliche Ausweichmöglichkeiten sind zu berücksichtigen.
    • Schwerpunktkontrollen (Zielgruppen, Örtlichkeiten, Anlässe).
    • Großkontrollen(Standkontrollen auf Hauptverkehrsachsen).
  • Polizeihubschrauber- und Drohneneinsatz: Zur Verkehrsüberwachung auf Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen, Kontrolle und Dokumentation von Verkehrsstraftaten und schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten.
  • Gemischte Einsatzformen: Kombination verschiedener, ggf. mobiler/stationärer und offener/verdeckter Einsatzformen, besonders geeignet für die Verkehrsüberwachung auf Strecken und in Gebieten.

Forschungsergebnisse zur Verkehrsüberwachung

  • Sichtbare Verkehrsüberwachung ist entscheidend für Verhaltensänderungen.
  • Stationäre/ortsfeste Überwachung wirkt nur punktuell (ca. 500m).
  • Mobile Kontrollen wirken nur ca. 300m.
  • Das Mitfahren hat den größten Effekt auf die Anpassung an Regeln.
  • Automatisierte Verkehrsüberwachung hat das größte Potenzial für Effizienz und Effektivität, hat aber Nachteile (kein verkehrserzieherisches Gespräch, keine sofortige Sanktion, schlechtesImage).
  • Ein Rückgang um 50% der Verkehrsunfälle könnte erreicht werden, wenn alle sich an Regeln halten.
  • Eine Senkung der Durchschnittsgeschwindigkeit um 5 km/h führt zu einer Unfallsenkung von 15% (European Safety Council ETSC,1999).
  • Die Gefahr der Entdeckung und Bestrafung beeinflusst die Normakzeptanz (Abschreckungsprinzip).
  • Nur ein intensiver Kontrolldruck (jeder 6. Auffällige muss sanktioniert werden) reduziert die gefahrene Geschwindigkeit (Studie von SIGRIST, 2001).
  • Hot Spots Policing: Gezielter Einsatz von Polizeikräften an kriminellen Schwerpunkten führt zu einer signifikanten Reduzierung von Straftaten.
  • VerstärkteKontrollen: Gruppeneinsätze der Verkehrspolizei mit neuester Technik zur Senkung der Unfallquoten.

Arbeitsauftrag und Selbststudium

Für das kommende Lehrgespräch sind folgende Inhalte zu erarbeiten:

  1. Welche Anhalte- und Kontrollgrundsätze sind bei Maßnahmen der Verkehrsüberwachung zu beachten?
  2. Welche Fahrzeuge dürfen nicht kontrolliert werden und wie ist mit Angehörigen des diplomatischen/konsularischen Korps umzugehen?
  3. Was sind Sonderrechte im Sinne des Erlasses undnach der StVO und wie können und müssen sie bei Verkehrsüberwachungsmaßnahmen angewandt und genutzt werden?

Diese Fragen können auch in Gruppenarbeit beantwortet und präsentiert werden.

Materialien für das Selbststudium

  • Felix Kralik (Youtube), Streifenhelfer App, BET Explorer App, Polizei-Repetitorium von Jochen Borst, Rodorf Online-Ressourcen.
  • Lehrvideos zu Verkehrskontrollen von Sat.1, Kabel 1, ARD.
  • Erlass Verkehrsüberwachung durch die Polizei (MIK, aktualisiert 05.08.2021).
  • Strategisches Leitpapier „Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei 2030“ (06. August 2024).
  • Verkehrssicherheitsarbeit des Polizeipräsidiums Land Brandenburg - Ausrichtung 2025.

Fazit

Das objektive und subjektive Entdeckungsrisiko müssen hoch sein, um ein nachhaltig regelkonformes Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu bewirken.Dies kann nur durch das konsequente Agieren aller Polizeibediensteten gewährleistet werden. Kontrolle und Ahndung sind somit Aufgabe jedes Polizeibediensteten.

Empezar cuestionario

Prueba tus conocimientos con preguntas interactivas